Unsere Partner

Nachfolgend finden Sie unsere Partner, die uns bei unserer Vereinsarbeit unterstützen.

Polizeidirektion Ludwigshafen, Sachgebiet Jugendkriminalität

150PPRheinpfalz

Erreichbarkeit:

Tel: 0621/963-2301
Fax: 0621/963-2300

E-mail: pdludwigshafen.lgsgj@polizei.rlp.de

Bereits 1997 wurden in allen Polizeiinspektionen des Landes Sachgebiete Jugendkriminalität eingerichtet. Die Zusammenführung der zwei Ludwigshafener Polizeiinspektionen und der Kriminalinspektion mit entsprechender Gestaltung der sachlichen Zuständigkeit im Haus des Jugendrechts stellt sich als Fortentwicklung der bewährten Strukturen mit erheblichen Optimierungseffekten dar.

Durch die Einführung der täterorientierten Sachbearbeitung und des Wohnortprinzips wird nun gewährleistet, dass für den jugendlichen Täter in der Regel nur noch eine polizeiliche Organisationseinheit zuständig ist. Diese Konzentration von Personenkenntnis und spezifischer fachlicher Kompetenz unter einem Dach steigert die Qualität der Ermittlungsarbeit deutlich.

Die stärkere konzeptionelle Befassung mit jugendlichen Mehrfach- und Intensivtätern wird die polizeilichen Reaktionsmöglichkeiten weiter optimieren. Außerhalb des Strafverfahrens sind die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im JuReLu durch ihre Nähe zu den städtischen Dienststellen in der Lage, akute Feststellungen, die Handlungsbedarf im Hinblick auf die Kinder- und Jugendhilfe enthalten, auch von anderen Polizeistellen schnell zu transportieren und konzertierte Maßnahmen abzusprechen. Dieser Schnittstellenfunktion des Sachgebietes Jugendkriminalität kommt, insbesondere bei festgestellten Kindeswohlgefährdungen oder delinquentem Verhalten Strafunmündiger, eine zentrale Bedeutung zu.

Neben ihrer Aufgabenerfüllung auf dem Gebiet der Strafverfolgung widmen sich die Beamtinnen und Beamten im JuReLu auch der fallbezogenen und allgemeinen Prävention. Zur Koordination solcher Maßnahmen wurde der Beauftragte für Jugendsachen der Polizeidirektion Ludwigshafen unter Beibehaltung seiner sonstigen Aufgaben, insbesondere seiner Aktivitäten auf dem Gebiet der Gewaltprävention, ebenfalls im Haus des Jugendrechts untergebracht.

Derzeit bearbeiten die 18 im operativen Bereich eingesetzten Beamten durchschnittlich mehr als 3.000 Strafverfahren pro Jahr. Die Spanne reicht dabei von einfach gelagerten Fällen wie Ladendiebstählen, über Körperverletzungen und Graffiti, bis hin zu Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Einbrüchen, Raubstraftaten oder Erpressungen.

Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein

Erreichbarkeit:
Wittelsbachstraße 10, 67061
Ludwigshafen am Rhein

Postfach 220108
67022 Ludwigshafen am Rhein

Telefon: 0621 5616 0
Telefax: 0621 5616 380

E-Mail: aglu(at)zw.jm.rlp.de

Allgemeine Sprechzeiten

Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 11:45 Uhr
nachmittags nur nach Vereinbarung oder in Eilfällen

Der Zutritt zu öffentlichen Sitzungen ist stets möglich.

Stadtverwaltung – Fachdienst des Jugendamtes „Jugendhilfe im Strafverfahren“

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Erreichbarkeit:

Telefon: 0621/504-2771
Fax: 0621/504-2779

E-Mail: jurelu@ludwigshafen.de

Die Mitwirkung des Jugendamtes im jugendstrafrechtlichen Verfahren ist im Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt. Mit der Einführung des Gesetzes wurde der Begriff Jugendgerichtshilfe durch „Mitwirkung der Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren“ ersetzt. Der Gesetzgeber hat mit dieser Änderung verdeutlicht, dass für die Arbeit der öffentlichen Jugendhilfe auch in diesem Bereich die Grundsätze und Standards der Jugendhilfe gelten. Leitorientierung ist demnach der § 1 Abs. 1 SGB VIII. Wir wollen mit unserer Arbeit dazu beitragen, dass junge Menschen eine „eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige“ Persönlichkeit entwickeln können. Die „Jugendgerichtshilfe“ ist im Ludwigshafener Haus des Jugendrechts deshalb als Fachdienst Jugendhilfe im Strafverfahren sozialräumlich organisiert.

Wesentliche Aufgabe des Fachdienstes ist es, die pädagogischen und sozialen Gesichtspunkte im Verfahren zur Geltung zu bringen, die betroffenen Jugendlichen und ihre Erziehungsberechtigten während des gesamten Strafverfahrens zu begleiten und die als sinnvoll erachteten ambulanten Maßnahmen selbst durchzuführen bzw. einzuleiten und die Finanzierung sicherzustellen.

Staatsanwaltschaft Frankenthal

Erreichbarkeit:
Emil-Rosenberg-Straße 2,
67227 Frankenthal

Telefon: 06233/80-0,
Fax: 06233/803472

E-Mail: staft@genstazw.mjv.rlp.de

Die Jugendstaatsanwälte der Staatsanwaltschaft Frankenthal bearbeiten im JuReLu alle Verfahren gegen jugendliche und heranwachsende Straftäter aus dem Stadtgebiet von Ludwigshafen, soweit es sich nicht um Fälle aus speziellen Kriminalitätsbereichen bzw. der so genannten Schwerkriminalität – wie etwa Rauschgifthandel, Sexualstraftaten, politische und verfassungsfeindliche Straftaten, Umweltstraftaten, Tötungsdelikte, Brandstiftungen oder sonstige gemeingefährliche Straftaten – handelt.
Im Bereich des Jugendstrafrechts orientieren sich alle Maßnahmen der Justiz vorrangig am Erziehungsgedanken, um die erkannten Entwicklungsdefizite bei den jugendlichen Straftätern zu beseitigen, damit sie sich künftig gesetzestreu verhalten.
Diese erzieherischen Interventionen bieten nur dann gute Erfolgschancen,
wenn nach sehr rascher Aufklärung der Sachlage mit schnellen und speziell auf die Bedürfnisse der einzelnen Täterinnen und Täter abgestimmten Maßnahmen reagiert
wird. Die kurzen Wege im JuReLu ermöglichen stets schnelle Kontakte der Jugendstaatsanwälte mit den Sachbearbeitern der Polizei und der „Jugendgerichtshilfe“, wodurch eine erhebliche Beschleunigung sowohl bei den Ermittlungen zur Tataufklärung als auch bei der Auswahl und Durchführung der im Einzelfall angemessenen und wirkungsvollsten Maßnahmen bewirkt wird. Die Jugendstaatsanwälte können
so die Verfahren – erforderlichenfalls auch in Zusammenarbeit mit dem Gericht – wesentlich rascher abschließen und hierdurch nicht nur effektiver auf Jugendkriminalität reagieren, sondern insbesondere auch künftigen Straftaten wirkungsvoller
vorbeugen.

Pfälzischer Verein für soziale Rechtspflege Vorderpfalz e. V.

Erreichbarkeit:

Telefon: 0621/5929 6122
Fax: 0621/5929 6121

E-Mail: info@pfaelzischerverein.de

Der Pfälzische Verein für Soziale Rechtspflege Vorderpfalz e.V. verfolgt seit seiner Gründung 1956 (damals noch Pfälzischer Verein für Straffälligenhilfe e.V.) ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Schwerpunkt der Arbeit ist die Förderung von Praxis und Reform der sozialen Strafrechtspflege, die Entstehung von Kriminalität zu vermindern sowie einen Ausgleich und Schadenswiedergutmachung im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs zu ermöglichen. Der Verein ist als anerkannter freier Träger der Jugendhilfe der vierte Bündnispartner und wird im Rahmen von Diversionsmaßnahmen tätig. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des gemeinnützigen Trägers bieten für die jugendlichen und heranwachsenden Straftäter aus Ludwigshafen Anti-Gewalt-Trainings oder soziale Trainingskurse an. Für junge Erwachsene übernimmt der Pfälzische Verein im JuReLu den Täter-Opfer-Ausgleich. Das Angebot von Betreuungsweisungen für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende aus Ludwigshafen stellt ein neues Aufgabengebiet des Vereins dar, das kurz nach dem Beginn des Projektes gestartet wurde.